Der Schornsteinfeger kommt: was du als Eigentümer wirklich musst — und was nicht
Feuerstättenschau, Kehrtermine, Feuerstättenbescheid — das System ist gründlicher als sein Ruf, aber die Verantwortung liegt bei dir. Die Pflichten, sortiert.
Geprüft am 17. Juli 2026
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Auf einen Blick
- Als Eigentümer bist DU gesetzlich verantwortlich, dass Kehr- und Prüfarbeiten fristgerecht passieren (§ 1 SchfHwG) — nicht der Schornsteinfeger
- Die Feuerstättenschau macht nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger — zweimal in sieben Jahren
- Für die regelmäßigen Kehr- und Prüftermine darfst du den Betrieb frei wählen — er muss nur eingetragen sein
- Der Feuerstättenbescheid ist das Dokument, das deine Fristen festlegt: aufheben und die Termine ernst nehmen
- Versäumte Fristen meldet das System der Behörde — am Ende wird ersatzweise auf deine Kosten gekehrt
In kaum einem Land ist der Schornsteinfeger so gründlich organisiert wie in Deutschland — und kaum ein Eigentümer weiß genau, was davon eigentlich seine Aufgabe ist. Die Kurzfassung: Das System erinnert dich nicht nur, es kontrolliert dich auch. Und die Verantwortung liegt, anders als viele denken, nicht beim Schornsteinfeger, sondern bei dir.
Die zwei Welten: hoheitlich und frei wählbar
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) teilt die Arbeit in zwei Kategorien:
| Aufgabe | Wer darf sie machen | Wie oft |
|---|---|---|
| Feuerstättenschau — die Gesamtbegutachtung deiner Feuerstätten | Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger | Zweimal innerhalb von sieben Jahren |
| Feuerstättenbescheid — legt fest, was an deinem Haus wann fällig ist | Ebenfalls nur der Bezirksschornsteinfeger | Nach jeder Feuerstättenschau |
| Kehr- und Prüfarbeiten — das regelmäßige Kehren und Messen | Frei wählbar — jeder eingetragene Betrieb, auch aus dem Nachbarbezirk | Je nach Anlage, steht im Feuerstättenbescheid |
Die Feuerstättenschau und der Bescheid sind hoheitlich — da hast du keine Wahl. Bei den laufenden Kehrterminen dagegen darfst du seit der Reform den Betrieb frei aussuchen und Preise vergleichen. Viele wissen das nicht und bleiben einfach beim Bezirksschornsteinfeger — was völlig in Ordnung ist, aber eine Entscheidung sein sollte, keine Unwissenheit.
Das Dokument, auf das es ankommt
Der Feuerstättenbescheid ist die eigentliche Hauptsache: Er listet für dein Haus verbindlich auf, welche Arbeiten in welchem Zeitraum fällig sind. Ab dem Moment, in dem er in deinem Briefkasten liegt, bist du (§ 1 SchfHwG) dafür verantwortlich, dass die Arbeiten fristgerecht veranlasst werden und der Nachweis geführt wird.
Und das System hat Zähne: Lässt du Fristen verstreichen, landet das beim Bezirksschornsteinfeger und schließlich bei der Behörde — am Ende steht die Ersatzvornahme, also die zwangsweise Durchführung auf deine Kosten, plus Verwaltungsaufwand. Es ist eines der wenigen Systeme, das Vergessen wirklich nicht durchgehen lässt.
Was du konkret tun musst
- Feuerstättenbescheid aufbewahren — er ist dein Pflichtenkatalog.
- Termine im Blick behalten und den (frei gewählten) Betrieb rechtzeitig beauftragen.
- Nachweise abheften — die Formblätter über durchgeführte Arbeiten sind dein Beleg, dass alles fristgerecht lief.
Genau hier hilft KeepUp: Fotografiere den Feuerstättenbescheid und die Nachweise — KeepUp liest die Fristen, legt sie zu deinem Haus und erinnert dich, bevor etwas fällig wird. So funktioniert das — und für ein Zuhause ist es gratis. Wenn du ein Mehrfamilienhaus vermietest, gehört übrigens noch eine zweite Frist in denselben Ordner: die Legionellenprüfung alle drei Jahre.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Details (etwa die genauen Kehrhäufigkeiten deiner Anlage) stehen in deinem Feuerstättenbescheid — der hat das letzte Wort.
Häufige Fragen
- Wie oft kommt die Feuerstättenschau?
- Zweimal innerhalb von sieben Jahren, ausschließlich durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Danach bekommst du einen neuen Feuerstättenbescheid mit deinen Fristen.
- Darf ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?
- Für die regelmäßigen Kehr- und Prüfarbeiten ja — jeder in das Register eingetragene Betrieb darf sie ausführen. Nur Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
- Was passiert, wenn ich Kehrtermine verpasse?
- Der Bezirksschornsteinfeger meldet unerledigte Arbeiten der Behörde. Am Ende steht die Ersatzvornahme: Die Arbeiten werden zwangsweise durchgeführt — auf deine Kosten und mit Verwaltungsverfahren obendrauf.