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2 Min. LesezeitJoachim, GründerPflege fürs Zuhause

Der Schornsteinfeger kommt: was du als Eigentümer wirklich musst — und was nicht

Feuerstättenschau, Kehrtermine, Feuerstättenbescheid — das System ist gründlicher als sein Ruf, aber die Verantwortung liegt bei dir. Die Pflichten, sortiert.

Geprüft am 17. Juli 2026

Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Auf einen Blick

  • Als Eigentümer bist DU gesetzlich verantwortlich, dass Kehr- und Prüfarbeiten fristgerecht passieren (§ 1 SchfHwG) — nicht der Schornsteinfeger
  • Die Feuerstättenschau macht nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger — zweimal in sieben Jahren
  • Für die regelmäßigen Kehr- und Prüftermine darfst du den Betrieb frei wählen — er muss nur eingetragen sein
  • Der Feuerstättenbescheid ist das Dokument, das deine Fristen festlegt: aufheben und die Termine ernst nehmen
  • Versäumte Fristen meldet das System der Behörde — am Ende wird ersatzweise auf deine Kosten gekehrt

In kaum einem Land ist der Schornsteinfeger so gründlich organisiert wie in Deutschland — und kaum ein Eigentümer weiß genau, was davon eigentlich seine Aufgabe ist. Die Kurzfassung: Das System erinnert dich nicht nur, es kontrolliert dich auch. Und die Verantwortung liegt, anders als viele denken, nicht beim Schornsteinfeger, sondern bei dir.

Die zwei Welten: hoheitlich und frei wählbar

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) teilt die Arbeit in zwei Kategorien:

AufgabeWer darf sie machenWie oft
Feuerstättenschau — die Gesamtbegutachtung deiner FeuerstättenNur der bevollmächtigte BezirksschornsteinfegerZweimal innerhalb von sieben Jahren
Feuerstättenbescheid — legt fest, was an deinem Haus wann fällig istEbenfalls nur der BezirksschornsteinfegerNach jeder Feuerstättenschau
Kehr- und Prüfarbeiten — das regelmäßige Kehren und MessenFrei wählbar — jeder eingetragene Betrieb, auch aus dem NachbarbezirkJe nach Anlage, steht im Feuerstättenbescheid

Die Feuerstättenschau und der Bescheid sind hoheitlich — da hast du keine Wahl. Bei den laufenden Kehrterminen dagegen darfst du seit der Reform den Betrieb frei aussuchen und Preise vergleichen. Viele wissen das nicht und bleiben einfach beim Bezirksschornsteinfeger — was völlig in Ordnung ist, aber eine Entscheidung sein sollte, keine Unwissenheit.

Das Dokument, auf das es ankommt

Der Feuerstättenbescheid ist die eigentliche Hauptsache: Er listet für dein Haus verbindlich auf, welche Arbeiten in welchem Zeitraum fällig sind. Ab dem Moment, in dem er in deinem Briefkasten liegt, bist du (§ 1 SchfHwG) dafür verantwortlich, dass die Arbeiten fristgerecht veranlasst werden und der Nachweis geführt wird.

Und das System hat Zähne: Lässt du Fristen verstreichen, landet das beim Bezirksschornsteinfeger und schließlich bei der Behörde — am Ende steht die Ersatzvornahme, also die zwangsweise Durchführung auf deine Kosten, plus Verwaltungsaufwand. Es ist eines der wenigen Systeme, das Vergessen wirklich nicht durchgehen lässt.

Was du konkret tun musst

  1. Feuerstättenbescheid aufbewahren — er ist dein Pflichtenkatalog.
  2. Termine im Blick behalten und den (frei gewählten) Betrieb rechtzeitig beauftragen.
  3. Nachweise abheften — die Formblätter über durchgeführte Arbeiten sind dein Beleg, dass alles fristgerecht lief.

Genau hier hilft KeepUp: Fotografiere den Feuerstättenbescheid und die Nachweise — KeepUp liest die Fristen, legt sie zu deinem Haus und erinnert dich, bevor etwas fällig wird. So funktioniert das — und für ein Zuhause ist es gratis. Wenn du ein Mehrfamilienhaus vermietest, gehört übrigens noch eine zweite Frist in denselben Ordner: die Legionellenprüfung alle drei Jahre.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Details (etwa die genauen Kehrhäufigkeiten deiner Anlage) stehen in deinem Feuerstättenbescheid — der hat das letzte Wort.

Häufige Fragen

Wie oft kommt die Feuerstättenschau?
Zweimal innerhalb von sieben Jahren, ausschließlich durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Danach bekommst du einen neuen Feuerstättenbescheid mit deinen Fristen.
Darf ich meinen Schornsteinfeger frei wählen?
Für die regelmäßigen Kehr- und Prüfarbeiten ja — jeder in das Register eingetragene Betrieb darf sie ausführen. Nur Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen bleiben beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Was passiert, wenn ich Kehrtermine verpasse?
Der Bezirksschornsteinfeger meldet unerledigte Arbeiten der Behörde. Am Ende steht die Ersatzvornahme: Die Arbeiten werden zwangsweise durchgeführt — auf deine Kosten und mit Verwaltungsverfahren obendrauf.

Quellen

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